Informationen zur Abrechnung Ihrer Behandlung
📋 Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Die tatsächliche Erstattung hängt von Ihrer Versicherung und Ihrem individuellen Tarif ab.
🏛️ Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt in der Regel nur einen geringen Teil der Kosten für Heilpraktikerleistungen.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle über die genaue Höhe der Erstattung.
🏥 Gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abzuschließen.
Bitte beachten Sie:
Jeder Versicherer bietet unterschiedliche Tarife und Leistungen an. Eine vorherige Klärung ist sinnvoll.
🧾 Privat Versicherte
Private Krankenversicherungen handhaben die Erstattung von Heilpraktikerleistungen sehr unterschiedlich.
Da Heilpraktiker nicht direkt mit der Versicherung abrechnen dürfen, erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie selbst einreichen.
Bitte klären Sie vor der Behandlung:
- ob Ihre Versicherung Heilpraktikerleistungen erstattet
- welche Methoden eingeschlossen sind
- in welcher Höhe eine Kostenübernahme erfolgt
Nicht erstattete Beträge müssen von Ihnen selbst getragen werden
Günstige Zusatzversicherung für Heilpraktiker im Vergleich:
Wenn Sie in großen finanziellen Nöten sind, sprechen sie mich bitte an, wir werden eine Lösung für Sie finden.