Informationen zur Abrechnung - ich rechne nach der GbüH für Heilpraktiker ab
Beihilfe
Die Versicherungen übernehmen fast ausschließlich nur einen geringen Teil der Kosten.
Gesetzlich Versicherte:
Es gibt keine Grundlage für die Erstattung von Behandlungskosten bei Heilpraktikern durch die gesetzlichen Krankenkassen. Sie können jedoch eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abschließen. Bitte beachten Sie, dass jeder Versicherer unterschiedliche Leistungserstattungen anbietet.
Privat Versicherte:
Die Privatversicherung behandelt die Abrechnung und Erstattung von Heilpraktikern unterschiedlich. Da der Heilpraktiker nicht berechtigt ist, Abrechnungen direkt mit der Krankenkasse vorzunehmen, und Sie für die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung selbst verantwortlich sind, erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihnen die Behandlung erstattet wird.
Der Patient muss in jedem dieser Fälle die Differenz, die nicht durch die Krankenkasse erstattet wird, selbst bezahlen.
Kosten - gültig ab 01.02.2015
Homöopathische Anamnese und Behandlung:
- Erstanamnese / Erwachsene EUR 150,00 Dauer: ca. 2 h klassisch homöopathische Anamnese zur Durchführung des Vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie mit eingehender Untersuchung und Verordnung
- Erstanamnese / Kinder - bis 12 Jahren EUR 120,00 Dauer: ca. 1,5 h
- Erstanamnese / Babys - bis 1 Jahr EUR 95,00
Dauer ca. 1 - 1,5 h Homöopathische Folgekonsultationen
Dauer: bis 30 Minuten EUR 30,00 Dauer: bis 60 Minuten EUR 60,00 Telefongespräch bis 10 Minuten EUR 15,00 ab 10 Minuten nach Zeit 1€/min
Craniosacrale Therapie
Erwachsene bis 30 Minuten EUR 35,00
Erwachsene bis 60 Minuten EUR 70,00
Säuglinge und Babys EUR 60,00
Kinder ab 1 Jahr EUR 65,00
Breuss-Massage ( 30min) EUR 33,00
Breuss-Massage mit Wirbelbehandlung EUR 65,00
Wenn Sie in großen finanziellen Nöten sind, sprechen sie mich bitte an, wir werden eine Lösung für Sie finden.